Eine Beerdigung ist oft teurer als gedacht. Warum sichert einfaches Sparen nicht ausreichend ab und wie sorge ich am besten vor? Eine Option ist die Sterbegeldversicherung. Wir klären die wichtigsten Begriffe und für wen die Sterbegeldversicherung sich lohnt.
Die Zeiten, in denen der Staat die Beerdigungskosten abgedeckte, sind leider vorbei. Seit 2004 gibt es kein Sterbegeld mehr, also auch keine staatliche Absicherung der Bestattungskosten. Hier kommt die Sterbegeldversicherung ins Spiel, womit bereits durch kleine monatlichen Summen vorgesorgt werden kann.
Sie vereinfacht Einiges, ist selbst bei Pflegebedürftigkeit nicht pfändbar und lässt schon mit kleinen Beträgen an die eigene Zukunft denken. Wichtig hierbei: Das Geld muss so angelegt sein, dass es im Fall einer Pflegebedürftigkeit nicht durch das Sozialamt gepfändet werden kann.
Ähnlich der Sterbegeldversicherung ist der Treuhandvertrag. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Versicherung, sondern um ein Treuhandkonto, welches durch den Treuhänder verwaltet wird. Eine Gesundheitsprüfung ist ebenfalls nicht nötig, ein Treuhandvertrag kann daher bis ins hohe Alter abgeschlossen werden.
Es ist im Gegensatz zur Sterbegeldversicherung nur eine Einmalzahlung möglich. In Deutschland kümmert sich bspw. die Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand GmbH darum, dass der gewünschte Betrag treuhändisch verwaltet wird.
Auch wenn es bereits seit 2004 kein Sterbegeld mehr gibt, bestehen drei Sonderfälle, in denen dieses finanziert wird:
Gesetzliche Unfallversicherungen zahlen Sterbegeld, sollte es bei einem Arbeitsunfall oder einer nachweislich berufsbedingten Krankheit zum Todesfall kommen. Die Auszahlung erfolgt hierbei an die Hinterbliebenen. Alle Arbeitnehmer, Auszubildende & Schüler sind hiervon abgesichert.
Hierbei handelt es sich um kein Sterbegeld im herkömmlichen Sinne, sondern um eine Witwen- bzw. Witwerrente. Der hinterbliebene Ehepartner erhält hierbei eine finanzielle Unterstützung. Im sogenannten Sterbevierteljahr beträgt diese die volle Höhe der Witwen- bzw. Witwerrente, anschließend sinkt die Auszahlungssumme auf 55 bis 60 % der sogenannten großen Witwenrenten. Die Höhe der Auszahlung hängt hierbei von der Rentenhöhe ab.
Im Todesfall eines Beamten haben Hinterbliebene (laut Beamtenversorgungsgesetz) den Anspruch auf eine Einmalzahlung, die zwei Monatsgehälter entspricht. Sollte der Ehepartner ebenfalls verstorben sein, so erhalten die Kinder die finanzielle Unterstützung ausgezahlt. Jedes Bundesland hat hierbei jedoch unterschiedliche Regelungen.
Neben Sterbegeldversicherungen, bei denen das Versicherungsunternehmen selbst gewählt werden kann, gibt es auch die Möglichkeit der Sterbekassen. Diese gehören dabei dem deutschen Sterbekassenverband e. V. an & unterliegen der deutschen Versicherungsaufsicht. Rechtliche betrachtet gibt es daher keinen Unterschied zwischen Sterbegeldversicherungen & Versicherungen durch Sterbekassen.
In beiden Fällen ist die Versicherungssumme auf einen Höchstbetrag festgelegt, die Gesamtsumme fällt jedoch bei der Sterbekasse geringer aus. Der wichtigste Unterschied: Die Versicherungssumme wird erst nach der vollen Wartezeit ausbezahlt. Einzige Ausnahme ist hierbei der Unfalltod.
Je nach persönlicher Situation gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, finanziell für die eigene Beerdigung vorzusorgen. Welche Option für dich die beste Wahl ist, solltest du direkt mit Spezialisten u.a. bei der gängigen Versicherung besprechen. Je früher mit der Vorsorge gestartet wird, desto entspannter können bspw. Raten geplant werden. Wer noch einen Schritt weiter gehen mag, kann persönliche Bestattungswünsche und die finanzielle Bestattungsvorsorge in einem Bestattungsvorsorgevertrag (Bestattungsverfügung) verschriftlichen.