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Waisenrente: Anspruch und Voraussetzungen für Halbwaisen

In Deutschland haben Kinder, die einen Elternteil verloren haben, Anspruch auf eine Halbwaisenrente. Doch wie sieht es in speziellen Fällen wie einer Scheidung der Eltern oder bei unverheirateten Eltern aus? Und können auch Pflege- oder Stiefkinder sowie Enkel eine Waisenrente beantragen? Dieser Artikel bietet dir einen Überblick über die verschiedenen Aspekte der Waisenrente und gibt Orientierungshilfe für Betroffene und Angehörige. (Die ungefähre Lesedauer beträgt 5min)

Halbwaisenrente Anspruch

Während Kinder, die beide Elternteile verloren haben, als Vollwaisen gelten, werden Kinder, die ein Elternteil verloren haben, als Halbwaisen bezeichnet. Der Antrag der Halbwaisenrente unterscheidet sich jedoch nicht vom Antrag der Vollwaisenrente. Unterschiede sind lediglich in der Höhe der Rente zu erkennen. Während bei Vollwaisen davon ausgegangen wird, dass die finanzielle Unterstützung im Todesfall beider Eltern ganz entfällt, haben Halbwaisen in den meisten Fällen noch die Unterstützung eines lebenden Elternteils.

Halbwaisenrente beantragen

Insgesamt gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, die Halbwaisenrente zu beantragen. Während der Antrag natürlich persönlich bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt werden kann, gibt es auch die Möglichkeit einer schriftlichen, postalischen und einer digitalen Beantragung. Um mehr darüber zu erfahren, welche Unterlagen du genau für den Antrag benötigst, sieh dir doch gerne die Checkliste am Ende des Artikels zur Waisenrente in Deutschland an.

Halbwaisenrente Höhe

Die Höhe der Halbwaisenrente ist zunächst abhängig vom Rentenanspruch des verstorbenen Elternteils. Kinder, die ein Elternteil verloren haben und somit als Halbwaisen gelten, haben  einen Anspruch von ganzen 10 Prozent des auf den Todeszeitpunkt berechneten Rentenbeitrags. Die Höhe bzw. der Anspruch auf die Rente kann sich im Falle der Zahlung durch die Unfallversicherung jedoch auf 20 Prozent erhöhen. Um den genauen Betrag deiner Halbwaisenrente zu berechnen, kannst du diesen Rechner nutzen.

Waisenrente nach Scheidung

Nachdem wir nun bereits wissen, dass zwischen der Vollwaisen- und der Halbwaisenrente unterschieden wird, stellt sich möglicherweise die Frage, wie es um den Anspruch in speziellen Fällen wie einer vorherigen Scheidung der beiden Elternteile steht. Während ein Ehepaar sich rechtlich scheiden lassen kann, haben in den meisten Fällen noch beide Elternteile das Sorgerecht und bieten Unterhalt oder eine Form der finanziellen Unterstützung. Daher hat ein Scheidungskind selbstverständlich Anspruch auf eine Waisenrente. Im Falle dessen, dass eines der beiden Elternteile tödlich verunglückt, steht dem Kind somit eine Halbwaisenrente zu. Wer jedoch ein Halbwaisen-Kind aus einer geschiedenen Ehe hat, kann keine Witwenrente beziehen.

Waisenrente bei unverheirateten Eltern

Heutzutage gibt es viele unterschiedliche Formen und Arten von Beziehungen. Das Konstrukt einer Ehe wandelt sich immer mehr und sagt nicht jedem Paar zu. Eltern sein kann man aber selbstverständlich auch, ohne ein verheiratetes Ehepaar zu sein - aber wie sieht es da mit der Waisenrente im Todesfall eines oder beider Elternteile aus?

Ein berühmter Vergleichsfall, der herangezogen werden kann, ist beispielsweise der plötzliche Todesfall der Schauspieler-Legende Heath Ledger (Joker in The Dark Knight, 2008). Durch den Tod von Heath Ledger hinterließ dieser seine Tochter und ehemalige Gefährtin. Verheiratet waren die beiden Elternteile der damals 3-jährigen Matilda zu dem Todeszeitpunkt jedoch nicht.

Somit stellt man sich die Frage: Hat Matilda einen Anspruch auf Halbwaisenrente? Die Antwort lautet: Ja! Auch uneheliche Kinder sind anspruchsberechtigt. Die Voraussetzung für eine Halbwaisenrente liegt lediglich darin, einen Nachweis vorlegen zu können, der die Vaterschaft des verstorbenen Heath Ledgers bestätigt.

Waisenrente beantragen für Pflegekinder, Stiefkinder oder Enkel

Da nicht nur leibliche Kinder anspruchsberechtigt für eine Waisen- oder Halbwaisenrente sind, stellt man sich der Frage, ob und inwiefern es Unterschiede bei der Beantragung oder dem Bezug einer Waisenrente oder Halbwaisenrente gibt. Der Unterschied liegt hier einzig und allein in den benötigten Unterlagen für den Rentenantrag. In allen Fällen ist die Beilage der Geburtsurkunde oder auch die Abstammungsurkunde der Waisen erforderlich.

Stiefkinder müssen dem Antrag zur Waisenrente beispielsweise eine Heirats-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde des Versicherten und eine Bescheinigung der Meldebehörde beifügen.

Pflegekinder müssen beim Beantragen der Rente einen Nachweis über das Pflegekindschaftsverhältnis und ebenfalls die Bescheinigung der Meldebehörde beifügen.

Wenn es sich um Enkel oder auch Geschwister handelt, die im Haushalt der verstorbenen Person lebten, müssen diese ihrem Antrag ebenfalls eine Bescheinigung der Meldebehörde beifügen. Zusätzlich müssen Enkelkinder noch einen Nachweis in Form einer Heirats-, Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde der verstorbenen Eltern und der sorgeberechtigten Großeltern beifügen, um das Verwandtschaftsverhältnis nachzuweisen. Auch die entsprechenden Abstammungsurkunden sind in diesem Fall beim Beantragen der Rente erforderlich.

Möchtest du weitere Informationen zur Waisenrente in Deutschland und eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Fakten erhalten, dann empfehle ich dir diesen Artikel zu lesen.

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Destina-Meliha Yuecel

Destina-Meliha Yuecel

Redakteurin

Hallo, mein Name ist Destina und ich studiere aktuell im vierten Semester Online-Redaktion an der TH Köln. Das Thema Tod habe ich aufgrund meiner Angst vor Ungewissheit bisher versucht, im alltäglichen Leben so weit wie möglich zu meiden. Da man jedoch häufig damit konfrontiert wird, habe ich mich dazu entschieden, mich tiefer mit dieser Angst auseinanderzusetzen.